Am 26.11.22 haben wir seitens des GR-Bundesverbands, zusammen mit dem Berufsverband der Pastoralreferent*innen, einen Brief an den Vorsitzenden der DBK. Bischof Bätzing geschickt. Darin haben wir um Klärung offener Fragen zur neuen Grundordnung gebeten. Heute haben wir eine erfreuliche Antwort erhalten.
Schwerpunkte der Antwort sind:
1. Zivilrechtliche Eheschließungen / Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtliche und zweite Ehen) haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr und unterliegen dem Schutz der privaten Lebensführung.
2. Trans*, inter*, agender und alle anderen queeren Personen sind arbeitsrechtlich geschützt, auch bei Namensänderung und Transition.
3. Elternschaft ohne Trauschein hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr und unterliegt dem Schutz der privaten Lebensführung.
4. Für die Erteilung der Missio Canonica wird es in absehbarer Zeit (Anfang 2023) entsprechende Folgeanpassungen geben.
Wir denken, dass diese Antworten hilfreich sein können für evtl. auftauchende Unklarheiten in den verschiedenen Bistümern. Falls ihr Unterstützung von uns als Bundesebene benötigt dürft ihr euch gerne melden.