Willkommen beim Bundesverband der Gemeindereferent*innen Deutschlands e.V.

Mitgliedschaft

Ein Verband aus Verbänden

Der Bundesverband ist ein Verband von Verbänden, d.h. Mitglied werden zunächst nicht Einzelpersonen, sondern bereits bestehende Berufsverbände innerhalb der deutschen Diözesen.

Kollegen und Kolleginnen aus Bistümern, in denen es noch keinen Berufsverband gibt, die aber Interesse an einer berufspolitischen Arbeit haben stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Vorstand in Verbindung!

Nach Beitritt kann der neue Mitgliedsverband Delegierte für den Bundesverband benennen.

Dabei gilt:

  • Für bis zu 50 Mitglieder im eigenen Verband darf 1 Delegierte/r benannt werden.
  • Ab 50 bis 100 eigene Mitglieder sind es 2 Delegierte.
  • Ab 100 dann 3 Delegierte usw.

Zur Zeit finden pro Jahr zwei ordentliche Sitzungen statt.

Gaststatus

Um Diözesanverbänden die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverbandes kennenzulernen und sich ein Bild davon zu machen, gibt es einen Gaststatus für die maximale Zeit von zwei Jahren. In dieser Zeit hat der Gastverband die Möglichkeit an allen Tagungen teilzunehmen und genießt Mitspracherecht - allerdings kein Stimmrecht.

Fördermitgliedschaft

Für Personen, die nicht Mitglied in einem diözesanen Berufsverband werden können, besteht die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.

Die Vorteile sind:

  • Unterstützung der Arbeit des Berufsverbandes
  • Bezug des Magazins

Antrag auf Fördermitgliedschaft im Bundesverband der Gemeindereferentinnen 

Die Fördermitgliedschaft ist besonders interessant für:

  • Gemeindereferenten/innen, die in einem Bistum arbeiten, in dem es keine Berufsgruppenvertretung gibt oder deren Berufsgruppenvertretung nicht dem Bundesverband angeschlossen ist
  • Berufsfremde Personen (z. B., Pastoralreferenten/innen, Religionslehrer/innen, Dozenten/innen an FH oder Uni, Angestellte in kirchlichen Generalvikariaten/Ordinariaten wie Personalreferenten/innen oder Diözesanreferenten/innen, dauerhaft oder vorübergehend aus dem Beruf ausgeschiedene Gemeindereferenten/innen).